AGB

 

 §1 Grundlagen

 

(1) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Daniela Blomenhofer und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

(2) Nach dem Vertragsabschluss zwischen Daniela Blomenhofer und dem Klient schuldet die Entspannungspädagogin die Leistung der versprochenen Dienste. Der Klient ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet.
 

 

§ 2 Vertragsschluss 
(1) Der Vertrag zwischen Daniela Blomenhofer und Klient kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Entspannungspädagogin annimmt, der Klient die Terminbestätigung telefonisch, per Email oder per Post erhalten hat.
 

 

(2) Die Terminbestätigung erfolgt durch Daniela Blomenhofer.

 

 

 

(3) Daniela Blomenhofer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Oder es um Beschwerden geht, welche Daniela Blomenhofer aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Auch darf sie die Behandlung ablehnen wenn sie diese in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Entspannungspädagogin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

 

 

§ 3 Inhalt und Zweck des Vertrages

 

(1) Daniela Blomenhofer erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und zum Erlernen der Entspannungsverfahren beim Klienten anwendet.

 

 

 

(2) Da der Klient bei einer Entspannungspädagogin ohne Heilerlaubnis eine Sitzung bucht, wird zu keinem Zeitpunkt eine ärztliche oder heilende Therapie durchgeführt. Es erfolgt zu keiner Zeit eine gewerbliche Ausübung der Heilkunde. Entspannungsverfahren sind kein Ersatz für eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung.

 

 

 

(3) Dem Klient ist bekannt, dass die Teilnahme an Kursen von Daniela Blomenhofer auf eigene Gefahr erfolgt. Gesundheitliche Probleme, die durch die Teilnahme an dem Kurs hervorgerufen oder verstärkt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Eine Haftung für die durch die Kursteilnahme verursachte Verstärkung bereits bestehender gesundheitlicher Probleme wird nicht übernommen. Der Klient mit bestehenden gesundheitlichen Problemen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen insbesondere Behandlungsbedürftiger niedriger Blutdruck. Krampfleiden, z.B. Epilepsie. Behandlungsbedürftige psychotische oder psychische Störungen/Wahnvorstellungen, Depressionen. Zwangsstörungen, z.B. zwanghafte Gedanken. Schwere Magen-Darmkrankheiten.) ist verpflichtet, seine Teilnahme an dem Kurs mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und der Entspannungspädagogin zu melden. 

 

(4) Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er sich für gesund hält und selbst die Verantwortung für sein Handeln während des Kurses trägt. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

 

 

 

(5) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Mit Inanspruchnahme einer Beratung bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Terminbestätigung keinen Anspruch auf den vereinbarten Termin.

 

 

 

(6) Daniela Blomenhofer behält sich vor, vereinbarte Termine auch kurzfristig gegenüber dem Klienten abzusagen oder bei Verhinderung einen neuen Termin anzusetzen. Eine Terminabsage seitens Daniela Blomenhofer kann per e-Mail, telefonisch oder postalisch erfolgen. Der Klient hat keinen Regressanspruch gegenüber Daniela Blomenhofer, wenn eine Terminabsage den Klienten nicht rechtzeitig erreicht.

 

 

 

 (7) Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden, Diebstähle und Verlust durch fremdes Verschulden übernimmt Daniela Blomenhofer nicht.

 

 

 

§ 4 Mitwirkung und Verhalten des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Daniela Blomenhofer ist in dem Fall jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, das Verhalten des Klienten gegenüber der Entspannungspädagogin nicht entsprechend ist, insbesondere wenn der Klient erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt.

 

 

 

§5 Vergütung, Honorierung
(1) Daniela Blomenhofer hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Entspannungspädagogin und dem Klient vereinbart sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen.
(3) Ein Termin muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wenn der Klient ihn nicht einhalten kann. Spätere Absagen werden mit dem vollen Preis in Rechnung gestellt. Auch die ansonsten kostenfreien Erstgespräche werden bei Nichterscheinen mit 30 € berechnet.

 

 

 

§ 7 Vertraulichkeit der Klientendaten
(1) Daniela Blomenhofer behandelt sämtliche Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung, den Gesprächsinhalten sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
(2) Absatz 1) ist nicht anzuwenden, wenn Daniela Blomenhofer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

§ 9 Rechnungsstellung 
(1) Der Klient erhält eine Barzahlungsquittung mit Datum. Die Quittung enthält den Namen und die Anschrift der Entspannungspädagogin  sowie den Namen  und die Anschrift des Klienten. Auf Wunsch kann auch eine Honorarrechnung/Liquidation zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Dokumentation erstellt werden.

 

§ 10 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

 

(1) Vereinbarte Sitzungstermine sind ausschließlich für den Klienten reserviert. Da es einer gründlichen Vorbereitung seitens der Therapeuten für den vereinbarten Sitzungstermin bedarf, werden Termine, die seitens des Klienten nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden mit 80,00 EUR berechnet.

 

 

 

(2) Sollte Daniela Blomenhofer verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, kann sie für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

 

 

 

(3) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 15 Minuten beträgt. Bei Verspätungen über 15 Minuten kann die Entspannungspädagogin den Sitzungstermin ablehnen, da das Sitzungsziel sonst nicht erreicht werden kann. Im Falle einer Verspätung von über 15 Minuten behält sich die Hypnotherapeutin das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80,00 EUR zu berechnen.

 

Daniela Blomenhofer bittet um Pünktlichkeit da insbesondere bei Gruppensitzungen die anderen Klienten nicht im vollen Zuge ihre gebuchte und bezahlte Entspannungsstunde erhalten.

 

 

 

(4) Daniela Blomenhofer kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungserfolge gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

 

 

 

(5) Die Entspannungspädagogin behält sich das Recht vor, innerhalb eines Sitzungstermins die Sitzung abzubrechen, sofern das Mitwirken des Klienten nicht gegeben ist.

 

 

 

(6) Gutscheine sind von der Rückerstattung des Gutscheinwertes ausgeschlossen.

 

(7) Erfolgt die Zahlung des Teilnehmers nicht fristgerecht und/oder unvollständig und/oder zahlt er auch nach Mahnung nicht, so steht es dem Veranstalter zu, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Stornogebühren.

 

(8) Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers ohne vorherige schriftliche Stornierung, wird der Gesamtpreis zur Zahlung fällig. Generell gilt die Stornierung nur in Schriftform.

 

 

 

§11 Meinungsverschiedenheiten
(1) Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

 

 

§ 12 Urheberrecht

 

(1) Sämtliche durch Daniela Blomenhofer zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht von Daniela Blomenhofer. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise, erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch Daniela Blomenhofer.

 

 

 

 

 

§ 13 Dienstleistungen von Drittanbietern

 

(1) Daniela Blomenhofer haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten sowie Kontakten zu Drittanbietern. Daniela Blomenhofer haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch die Entspannungspädagogin zustande gekommen sind.

 

 

 

§ 14 Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse:

 

(1) Sie erhalten, wenn der Kurs von der Krankenkasse anerkannt ist, vom Veranstalter am Ende des Kurses eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. In dieser Bescheinigung werden Ihnen Ihre Anwesenheit und die gezahlte Gebühr bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Ihre Bezuschussung beantragen. Bitte beachten Sie die Richtlinien Ihrer Krankenkasse. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse und nennen Sie dabei den Anbieter Entspannungspädagoge Daniela Blomenhofer (für Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung). Die Höhe der Bezuschussung erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

 

(2) Da die Krankenkassen Wert auf regelmäßige Teilnahme legen, wird der Kurs nur bezuschusst, wenn Sie max. eine Kurseinheit versäumt haben (dies entspricht einer Anwesenheit von mind. 80%). Im Allgemeinen gibt es keine Möglichkeit Ausweichtermine wahrzunehmen. Teilen Sie mir umgehend mit, falls Sie an einer Einheit nicht teilnehmen können.

 

 

 

§ 15 Hausordnung

 

Bei allen Kursen gilt die jeweilige Hausordnung des Kursortes. Insbesondere gelten für alle Veranstaltungen folgende Regeln. Innerhalb der Räumlichkeiten gilt strenges Rauchverbot. Räume und Einrichtungsgegenstände müssen schonend behandelt werden. 

 

 

 

 

 

§ 16 Salvatorische Klausel

 

(1) Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.